Allgemeine Geschäftsbedingungen der MAK3it GmbH

Stand: Mai 2021

1. Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle von der MAK3it GmbH („make it“) angebotenen Leistungen.

1.2. Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, insbesondere die Rechts- und Vertragsbeziehungen, zwischen make it und deren Auftraggeber, soweit es sich bei diesen um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt („Kunden“). Diese AGB gelten dabei ausschließlich, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als make it ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn make it in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat oder die vom Kunden beauftragten Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen zu diesen AGB) zwischen make it und dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor den Regelungen dieser AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein Vertrag bzw. die Bestätigung der Vereinbarungen durch make it in Textform maßgebend.

2. Vertragsinhalt, Vertragsschluss

2.1. make it erbringt an Kunden die Leistungen mit dem Leistungsumfang, wie sie von make it im jeweiligen an den Kunden gerichteten Angebot („Angebot“) aufgeführt und vom Kunden angenommen wurden. Für den Vertragsinhalt sind die Bedingungen des jeweiligen Angebots von  make it sowie ergänzend die Regelungen dieser AGB maßgeblich.

2.2. Wenn der Kunde Fehler in einem von make it erstellten Angebot oder etwaig übermittelten Kostenvoranschlägen oder Auftragsbestätigungen erkennt oder eine fehlerhafte Übermittlung von Daten feststellt, hat er make it hierüber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu verständigen. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Rechenfehler) und Unvollständigkeiten hat der Kunde make it zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung bei Kenntnisnahme vor dem Vertragsschluss hinzuweisen.

2.3. Das jeweilige Angebot von make it kann durch Übersendung des durch den Kunden gegengezeichneten Angebots an make it angenommen werden; die Übermittlung per Telefax oder als elektronische Kopie (z.B. im PDF-Format) per Email ist ausreichend. Der Vertrag kommt mit Zugang des gegengezeichneten Angebots bei make it zustande.

3. Sprache, Bereitstellung und Speicherung des Vertragstextes

3.1. Sämtliche Vertragsschlüsse zwischen make it und dem Kunden erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache; die Vertragssprache ist Deutsch.

3.2. Vertragstexte werden nicht elektronisch gespeichert und sind dem Kunden nicht zugänglich. Kunden können allerdings die jeweils aktuelle Fassung der AGB unter http://mak3it.de/agb abrufen.

4. Leistungsausführung, Leistungszeit, Personentage

4.1. make it ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags der Hilfe Dritter zu bedienen.

4.2. Soweit nicht im Angebot anderweitig bestimmt, entscheidet make it über den Zeitpunkt und den Ort der Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen.

4.3. Als „Personentag“ gelten 7 Arbeitsstunden pro Tag einschließlich einer zusammenhängenden Pausenzeit von 45 Minuten.

5. Vergütung und Spesen, Anpassung der Vergütung, Kosten, Fälligkeit

5.1. Für die Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistungen von make it ist das jeweils durch den Kunden angenommene Angebot von make it maßgeblich. Soweit nicht abweichend im Angebot angegeben, handelt es sich bei einem im Angebot angegebenen Gesamtbetrag nicht um einen Festpreis, sondern um den zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebots auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen geschätzten, aufwandsabhängigen Gesamtpreis. Sofern es trotz sorgfältiger Planung seitens make it aufgrund von Änderungen hinsichtlich des vertraglich vereinbarten Umfangs der Leistungen oder zusätzlicher Leistungen, die nicht vertraglich vereinbart, jedoch zum Erreichen des Vertragszwecks notwendig sind, zu einem Mehraufwand kommt, wird dieser gesondert auf Grundlage der jeweiligen Kalkulation des ursprünglichen Angebots (z.B. auf Basis der im Angebot veranschlagten Tages- oder Stundensätze) vergütet. Hierüber wird der Kunde durch make it im Voraus schriftlich oder per Telefax informiert.

5.2. make it ist berechtigt, dem Kunden einen Vorschuss in Höhe von bis zu 30% des im Angebot angegebenen Gesamtbetrags nach Vertragsschluss in Rechnung zu stellen.

5.3. Der Kunde hat die im Rahmen der Leistungsausführungen tatsächlich angefallenen und nachgewiesene Spesen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, gesondert zu erstatten. Dies gilt jedoch nur, soweit diese Spesen zur Leistungsausführungen erforderlich oder zwischen den Parteien abgestimmt waren. Grundsätzlich ist make it berechtigt, bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Bus, Bahn) die die 2. Klasse sowie bei Flugreisen die Economy-Klasse zu benutzen. Im Übrigen gilt, dass sich make it sich mit dem Kunden im Voraus abstimmen wird, soweit die voraussichtlich zu erwartenden Spesen einen Betrag von EUR 1000 im Einzelfall oder in der Summe überschreiten.

5.4. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.5. Die Vergütung ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ab Zugang einer Rechnung beim Kunden auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto von make it zur Zahlung fällig. make it behält sich vor, Rechnungen ausschließlich als elektronische Rechnungen (z.B. im PDF-Format) zu versenden. Bei einer Leistungsausführung, die sich über einen Zeitraum von mehr als einem Monat erstreckt, ist make it berechtigt, bereits erbrachte Leistungen monatlich in Rechnung zu stellen.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1. Grundsätzlich endet das Vertragsverhältnis mit Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, sofern nicht abweichend vereinbart oder gesetzlich geregelt. Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart ist, hat der Kunde – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall – eine vertragsgemäße Leistung von make it unverzüglich abzunehmen. Im Hinblick auf die Abnahme gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts; auf eine vertraglich vereinbarte Abnahme sind diese Vorschriften entsprechend anzuwenden.

6.2. Das Recht der Parteien zur Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nicht davon abgewichen wird:
Für den Fall, dass sich make it zur Herstellung eines Werkes im Sinne des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB) verpflichtet hat, wird ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. § 649 BGB) ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Kunde nicht zu einer ordentlichen Kündigung berechtigt, soweit die Parteien eine feste Laufzeit vereinbart oder sich auf eine feste (Mindest-) Anzahl an Manntagen oder Arbeitsstunden von make it geeinigt haben. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.3. Jede Kündigung bedarf der Textform.

7. Stornierung und Umbuchung

7.1 Inhouse Workshops und Trainings
Bei Inhouse Veranstaltungen kann statt einer Stornierung kostenfrei in Abstimmung mit make it auf einen anderen Termin umgebucht werden. Eine Umbuchung ist nur innerhalb des aktuellen Kalenderjahres und nur einmalig möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt zum ursprünglich bestätigten Termin und ist nach Rechnungserhalt laut Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig.

Bei einer Stornierung fallen folgende Gebühren an:
– Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 Prozent der Beauftragungssumme zzgl. Mehrwertsteuer
– Stornierung zwischen 15 und 29 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Beauftragungssumme zzgl. Mehrwertsteuer
– Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 75 Prozent der Beauftragungssumme zzgl. Mehrwertsteuer

7.2 Offene Workshops und Veranstaltungen
Bei offenen Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, statt einer Stornierung jederzeit einen Ersatzteilnehmer zu benennen, wodurch eventuelle Stornogebühren vermieden werden und keine weiteren Kosten entstehen.

Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:
– Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos
– Stornierung zwischen 15 und 29 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Teilnahmegebühr zzgl. Mehrwertsteuer
– Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn und der bereits erfolgten Rechnungsstellung: 100 Prozent der Teilnahmegebühr zzgl. Mehrwertsteuer.

7.3 Weitere Absagegründe
Die make it ist berechtigt, die Durchführung von Weiterbildungsdurchgängen, -modulen und Trainings abzusagen, wenn insbesondere einer oder mehrere der folgenden Gründe eintreten:

– unzureichende Anzahl an Teilnehmer:innen (die Mindestteilnehmer:innenzahl bei Weiterbildungslehrgängen und Trainings beträgt 8 Personen),
– die:r Trainer:in ist aus gesundheitlichen Gründen verhindert,
– höhere Gewalt (z.B. eine Epidemie).

Im Fall der Absage eines kompletten Weiterbildungsdurchgangs oder Trainings durch make it erstattet make it die Teilnahmegebühr in voller Höhe unverzüglich, spätestens 14 Tage nach der Stornierung.

Im Falle einer Absage ist ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten, die durch Arbeitsausfall entstehen, ausgeschlossen.

make it ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische oder organisatorische Änderungen an einzelnen Weiterbildungsdurchgängen oder Trainings ohne Zustimmung des:r Teilnehmenden vorzunehmen, soweit es nicht zu einer erheblichen Leistungsänderung kommt. Eine erhebliche Leistungsänderung ist nicht gegeben, wenn aufgrund der Folgen einer Pandemie Präsenz-Trainings auf Remote-Termine umgestellt werden.

Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn make it in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte hat der Kunde nach der Mitteilung über die Leistungsänderung durch make it gegenüber make it unverzüglich geltend zu machen.

8. Foto- und Videoaufnahmen; Recht zur Nennung des Kunden als Referenz

8.1 Foto- und Videoaufnahmen
In den Veranstaltungen können Fotografien von den Teilnehmenden im Rahmen eines Fotoprotokolls angefertigt werden. Die Fotoprotokolle werden nur den Teilnehmenden der Weiterbildung / des Trainings, den Ausbilder:innen und Mitarbeitenden von make it, die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, zur Verfügung gestellt. Sollte der Teilnehmende einer Aufnahme seiner Person nicht zustimmen, ist dies vor Beginn des Trainings / Weiterbildungsmoduls den Ausbildenden mitzuteilen.

Bei den Veranstaltungen kann es zur Aufnahme der Teilnehmenden auf Fotos oder Videos kommen. Diese Aufnahmen können zu Werbezwecken von make it verwendet werden. Sollten die Aufnahmen zu Werbezwecken verwendet werden, holen die Ausbilder:innen oder ein:e sonstige:r Mitarbeiter:in das Einverständnis jedes abgebildeten Teilnehmenden vor der geplanten Nutzung gesondert ein.

8.2 Recht zur Nennung des Kunden als Referenz
Soweit nicht abweichend vereinbart, willigt der Kunde darin ein, dass make it für eigene Zwecke im Bereich der Unternehmenskommunikation (PR / IR), des Marketings und des Vertriebs auf den Internetseiten, in Präsentationen (z.B. Unternehmenspräsentationen), Broschüren oder in Werbung (Online-, Print-, Rundfunkmedien) sowie im Rahmen von externen Schulungen und Kundengesprächen den Kunden unter Wiedergabe von dessen Firma, Firmenlogos und sonstigen Marken als Referenz zu nennen.

9. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

9.1. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 8 haftet make it nur, wenn und soweit make it, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs von make it oder einer von make it zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet make it jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

9.2. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von make it, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von make it der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

9.3. Die in den vorstehenden Absätzen 8.1 und 8.2 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien oder eines Beschaffungsrisikos, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Absatz 8.2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs von make it nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.

9.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Kein Wettbewerbsverbot

make it unterliegt keinem Wettbewerbsverbot, vielmehr darf make it auch für Wettbewerber des Kunden tätig werden, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend vereinbart. Etwaige Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitsverpflichtungen von make it bleiben hiervon unberührt.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen make it und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

11.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB oder dem Vertragsverhältnis zu make it unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von make it. make it ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Verpflichtungen gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Jede Mitteilung oder andere Erklärung im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen make it und dem Kunden bedarf der Textform (z.B. Brief, Email oder Telefax), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in diesen AGB geregelt oder im Einzelfall vereinbart ist.

12.2. Der Kunde hat make it eine aktuelle Email-Adresse mitzuteilen, auf der er elektronisch übermittelte Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen sowie sonstige Nachrichten, Informationen und Unterlagen im Geschäftsverkehr mit make it empfangen kann. Der Kunde hat während der laufenden Geschäftsbeziehung mit make it sicherzustellen, dass ihm der Empfang von Emails möglich ist; insbesondere hat der Kunde make it Änderungen seiner Email-Adresse unverzüglich in Textform mitzuteilen.

12.3. Soweit nicht abweichend im Einzelfall geregelt, ist keine Partei berechtigt, gegen Ansprüche der anderen Partei aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich einer Verpflichtung aus der Geschäftsbeziehung geltend zu machen, es sei denn, die Ansprüche der jeweiligen Partei, die ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung geltend macht, sind entscheidungsreif und unbestritten, schriftlich durch die andere Partei anerkannt oder durch rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts festgestellt worden; diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.

12.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB aus anderen als den in §§ 305-310 BGB genannten Gründen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, soweit nicht unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelung die Vertragsdurchführung für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellt. § 306 BGB bleibt unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung oder eventuell bestehende Regelungslücken des Vertrages.


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